einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/Kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
einer Leistung von mehr als 15 kW oder
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45Km/h und
einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter
24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Voraussetzungen
Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
theoretische Ausbildung
theoretische Doppelstunden a 90 Min.
Ersterwerb: 12
Erweiterung: 6
klassenspezifischer Unterricht: 4
praktische Ausbildung
Übungsstunden nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Beleuchtungsfahrt: 3
Einschluss
Klasse A2,A1 und AM
Dokumente
biometrisches Passbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Personalausweis/Reisepass
Hinweise
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich