einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/Kg
Mindestalter
18 Jahre
theoretische Ausbildung
theoretische Doppelstunden a 90 Min.
Ersterwerb: 14
Erweiterung: 6
klassenspeizifischer Unterricht: 4
praktische Ausbildung
Übungsstunden nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Beleuchtungsfahrt: 3
Einschluss
Klasse A1 und AM
Dokumente
biometrisches Passbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Reisepass/Personalausweis
Hinweise
Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde