gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.